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Impressum

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Bologna e Figli S.R.L Corso Savona n.119, 14100 Asti

p. Iva. C.F.  01547390052

Eigentümer & Geschäftsführer: Chiara Bologna, Bernhard Bauer

Gerichtsstand: Turin

 

Diese Internet-Präsenz dient zur allgemeinen Information. Produktabbildungen können von der endgültigen Version abweichen.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte der Bologna e Figli S.r.L („Verkäufer“) mit anderen Unternehmen („Käufer“). Auf Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind sie nur insoweit anzuwenden, als sie nicht im Widerspruch zu den zwingenden Bestimmungen des KSchG stehen.

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Diese AGB gelten für sämtliche Lieferungen des Verkäufers an den Käufer. Weiters gelten sie sinngemäß für alle sonstigen Leistungen, die vom Verkäufer an den Käufer erbracht werden.

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Diese Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Eine Bezugnahme in der Bestellung auf eigene Einkaufsbedingungen des Käufers bedeutet keine Anerkennung durch uns. Nehmen wir die Bestellung ohne Widerspruch entgegen, so kann hieraus in keinem Fall abgeleitet werden, wir hätten die Einkaufsbedingungen des Käufers angenommen.

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Diese AGB sind verbindlicher Bestandteil der Auftragsbestätigung und werden daher zum Vertragsinhalt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.

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Alle Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer sowie alle rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche, fernmündliche und telegrafische Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie nachträglich durch uns schriftlich bestätigt wurden.

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Zahlungsbedingungen Es werden nur Zahlungen anerkannt, die an die jeweils in der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung angeführte Zahlstelle geleistet werden. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der geschuldete Rechnungsbetrag sofort nach Fakturenerhalt netto zur Zahlung fällig.  (e) ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verrechnen. Der Käufer verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Mahn- und Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten einschließlich Anwaltskosten zu ersetzten.

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Hat bei Ablauf der Nachfrist gemäß Art. 4.4 der Käufer die geschuldete Zahlung oder sonstige Leistung nicht erbracht, so kann der Verkäufer durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer hat über Aufforderung des Verkäufers bereits gelieferte Waren dem Verkäufer zurückzustellen und ihm Ersatz für die eingetretene Wertminderung der Ware zu leisten sowie alle vom Verkäufer getätigten Aufwendungen zu erstatten, die für die Durchführung des Vertrages notwendig waren. Hinsichtlich noch nicht gelieferter Waren ist der Verkäufer berechtigt, die fertigen oder abgearbeiteten Teile dem Käufer zur Verfügung zu stellen und hierfür den entsprechenden Anteil des Verkaufspreises zu verlangen.

digitale Rechnungslegungen In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Möglichkeiten und im Einklang mit unseren ökologischen Ansprüchen übermitteln wir die Rechnungen in digitaler Form (Mail bzw. EDI)

 

Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungen und sonstigen Leistungen des Käufers behält sich der Verkäufer das Eigentumsrecht an der Ware vor. Bis dahin ist dem Käufer die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Überdies darf der Käufer die Ware nur unter Weiterreichung des Eigentumsvorbehalts und gegen sofortige Bezahlung weiterverkaufen. Der Erlös aus dem Weiterverkauf geht mit Einlangen beim Käufer sofort in das Eigentum des Verkäufers über. Bis zur Abführung des Erlöses an den Verkäufer hat der Käufer den Erlös aus dem Weiterverkauf gesondert von seinem sonstigen Vermögen zu verwahren. Der Käufer hat die Ware, für die der Verkäufer noch nicht die vollständige Zahlung erhalten hat, getrennt von seinem sonstigen Vermögen zu lagern und entsprechend als Eigentum des Verkäufers zu kennzeichnen. Der Käufer erteilt hiermit dem Verkäufer das Recht, jederzeit – insbesondere bei Vermögensverfall des Käufers oder einer

 

Zahlungseinstellung – die Geschäfts- und Lagerräume des Käufers zu betreten und die im Eigentumsvorbehalt stehende Ware abzuholen.

Haftung / Produkthaftung

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Nachfolgende Haftungsbeschränkungen sind vollinhaltlich allfälligen Abnehmern zu überbinden, mit der Verpflichtung zur weiteren Überbindung.

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Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die unter Berücksichtigung der materialspezifischen Eigenschaften erwartet werden kann.

Allfällige anderweitige Schadenersatzansprüche des Käufers gegen den Verkäufer – aus welchem Rechtsgrund immer – bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers. Der Käufer hat zu beweisen, dass der Verkäufer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

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Der Verkäufer haftet nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungsschäden oder Datenverlust.

Diese Haftungsausschlüsse gelten nicht für weitergehende Schadenersatzansprüche nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Sämtliche Schadenersatzansprüche müssen innerhalb eines Jahres nach Ablauf der vereinbarten Gewährleistungsfrist gerichtlich geltend gemacht werden, widrigenfalls die Ansprüche verwirkt sind.

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Der Verkäufer behält sich an sämtlichen, von ihm zur Verfügung gestellten Werkzeugen und Unterlagen, insbesondere Skizzen, Abbildungen, Konstruktionsplänen, Zeichnungen, Schablonen, Klischees, Stanzplatten, Mustern („Dokumente“) usw sowie allen darauf befindlichen oder dem Besteller sonst zur Verfügung gestellten Informationen („Informationen“) sämtliche Urheberrechte vor. Der Käufer räumt dem Verkäufer ein ausschließliches Verwertungsrechte an etwaigen Urheberrechten ein, die dem Käufer aufgrund der Anfertigung von Produkten auf Basis von Käuferspezifikation oder sonstigen Beiträgen des Käufers zustehen. Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers ist die Weitergabe von Dokumenten und Informationen an Dritte sowie eine über die konkrete Vereinbarung hinausgehende Nutzung untersagt.

Rechtsanspruch lässt sich daraus jedenfalls nicht ableiten.

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